- V-Leute
- V-Leu|te ['fa̮u…]:Pl. von ↑ V-Mann.
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V-Leute[V Abkürzung für Verbindungs-, Vertrauens-], im engeren Sinn Personen, die der Polizei Hinweise zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten geben und deren Identität nach Möglicheit von der Ermittlungsbehörde, für die sie tätig sind, geheim gehalten wird. Der Begriff umfasst sowohl gelegentliche Informanten, die berufsbedingt (z. B. als Taxifahrer oder Gastwirt) Erkenntnisse erlangen, die für die Polizei von Interesse sein können, als auch Personen, die dem kriminellen Milieu angehören oder angehört haben. Sollen im Strafverfahren gegen den Beschuldigten (Angeklagten) die Erkenntnisse des V-Mannes verwertet, seine Identität jedoch nicht offenbart werden, ist ihre Verwertung nach der Rechtsprechung des BGH nur dann zulässig, wenn die Verteidigung in eine kommissarische Vernehmung des V-Mannes bei Abwesenheit des Verteidigers einwilligt. Unterschieden werden muss zwischen V-Leuten der Polizei und der Nachrichtendienste, die zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben tätig werden. (verdeckter Ermittler)* * *
V-Leu|te ['fau...]: Pl. von ↑V-Mann.
Universal-Lexikon. 2012.